Eine kinder- und jugendmedizinische (pädiatrische)Behandlung ist bis zum 18. Geburtstag möglich, Impfungen auch noch darüber hinaus.

Eine kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung ist in jedem Fall bis zum 18. Geburtstag möglich. Eine Weiterbetreung von Patientin, die bereits vor dem 18. Geburtstag in unserer Behandlung waren, ist bis zum 21. Geburtstag möglich.

Eine Behandlung von Patienten, die bei der Erstvorstellung 18 Jahre oder älter sind, ist nach Absprache im Einzelfall möglich.

Anmeldung Velbert

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Kinderheilkunde u. Jugendmedizin, allgemeine Fragen

02051 252127

Kinder- und Jugendpsychiatrie

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Sie können auch über die Anmeldung in Velbert Termine für die Praxis in Kettwig vereinbaren

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Sollte die Anmeldung der Praxis in Kettwig nicht besetzt sein, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder wenden Sie sich bitte an die Anmeldung unserer Praxis in Velbert.

Bei allgemeinen Fragen oder Terminwünschen können Sie uns gerne eine Email an unsere Email-Adresse schicken.

Wir beantworten Ihre Fragen gerne per Email, soweit dies im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen möglich ist.

Die Untersuchung und Behandlung in unserer Praxis wird von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

Für kinder- und jugendpsychiatrische Untersuchungen ist bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung eine Überweisung durch den Hausarzt möglich, aber nicht zwingend erforderlich. Die Vorlage der Krankenversicherungskarte ist ausreichend.